Ab Samstag, 15.05.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Damit ist der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Außenbereich und Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest, nachgewiesener Immunisierung oder Genesung zulässig.
Eine Übersicht über Angebote finden Sie hier unter Unterkünfte und Gastronomie oder im aktuellem Gastgeberverzeichnis 2021 zum Download.